Änderungen bei der Maskenpflicht
Zum Anzeigen der Infos klicken Sie hier auf „Weiterlesen“ .
Liebe Patientinnen und Patienten, nach der Aufhebung aller staatlichen Corona-Schutz-Regeln ist die Pandemie leider noch nicht vorbei, und auch andere Infekte kursieren weiterhin. Nicht immer gelingt es in der Hausarzt-Praxis, potentiell ansteckende Patient*Innen zu trennen von den anderen. Im Rahmen unseres Hausrechts bitten wir Sie daher weiterhin verpflichtend
– bei Husten, Halsschmerzen, Fieber: das Tragen einer FFP2-MASKE ist PFLICHT!
– bei diesen grippeartigen Symptomen empfehlen wir die häusliche Durchführung eines Corona-Antigen-Schnelltestes vor dem Betreten unserer Praxisräume. Bei positivem Schnelltest bitte unbedingt telefonische Voranmeldung!
Bitte bleiben Sie umsichtig und rücksichtsvoll, und behalten die hygienischen Grundregeln bei: Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen der Praxis; Husten und Niesen ggf. in die Armbeuge!
Diese Vorsichtsmaßnahmen dienen dem Schutz unserer teils schwerkranken Patient*Innen, und auch Ihnen selbst! Vielen Dank für Ihr Verständnis.